liessend durch das Versperren der Arme gegen die bevorstehende Fesselung gewehrt, obschon man sich auch hier erneut als Polizisten zu erkennen gegeben hatte (pag. 5; pag. 94; pag. 89, Z. 95 f.; pag. 409, Z. 2 ff.). Der Zeuge E.________ konnte sodann sogar noch erklären, dass der Satz im Berichtsrapport (pag. 5) «Weiter versuchte er sich, indem er uns mit seinem Körper zur Seite drängte, der Personenkontrolle zu entziehen», bedeutet, dass der Beschuldigte 1 versucht habe sie zur Wand zu drücken (pag. 409, Z. 42). Selbst hier unterliess der Zeuge E.____