Der Berichtsrapport, die Anhaltekarte betreffend den Beschuldigten 1 sowie die Aussagen der Zeugen I.________ und E.________ stimmen in der Tatsache überein, wonach der Beschuldigte 1 sich vor dem Kiosk befunden habe und sich, nachdem er die Polizisten in Zivil erkannt habe, durch Flucht der bevorstehenden Personenkontrolle entziehen wollte (pag. 5; pag. 94; pag. 88, Z. 75 ff.; pag. 408, Z. 31 ff.). Der Beschuldigte 1 gab dagegen an, dass er auf die Beschuldigte 2 gewartet habe, als die beiden Typen ihn gepackt hätten (pag. 77, Z. 39 ff.).