Hätte sich der Beschuldigte 1 seinen Aussagen gemäss verhalten, wäre das Vorgehen der Polizei weder verhältnismässig noch ressourcenschonend gewesen. Aus der Aussage des Beschuldigten 1 anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme «… habe auf meine Partnerin gewartet. Die zwei Typen kamen wieder und ich habe gefragt, was sie wollen. Sie haben mich wieder gepackt, …» (pag. 77 Z. 40 ff.) in Verbindung mit der gemachten Feststellung betreffend Phase 1, wonach den Beschuldigten klar gewesen sein muss, dass es sich um Polizisten in Zi-