Ein solch unsolidarisches Verhalten seiner Freundin gegenüber macht nur Sinn, wenn er Polizist I.________ und E.________ als die Polizisten in Zivil identifizierte, auf welche die Beschuldigte 2 ihr Natel gerichtet hatte und sich in der Folge der anstehenden Polizeikontrolle entziehen wollte. Beweismässig ist davon auszugehen, dass die beiden Beschuldigten von den Polizisten I.________ und E.________ angesprochen und zum Anhalten zwecks Durchführung einer Personenkontrolle aufgefordert wurden, worauf die Beschuldigten in Kenntnis der Tatsache, dass es sich bei den beiden Männern um Polzisten in Zivil handelt, sich durch Losreissen (Beschuldigte 2) und durch Wegrennen der