Dass viele Leute unterwegs waren und die Situation entsprechend unübersichtlich war (pag. 141, Z. 42 f.), liegt auf der Hand, vermag aber als Grund für die Trennung nicht zu überzeugen. Überdies ist auffällig, dass der Beschuldigte 1 sich zuerst um seine Freundin gekümmert haben soll, indem er die beiden Polizisten in Zivil, nachdem diese die Beschuldigte 2 an der Schulter zurückgezogen haben, auf ihr Verhalten angesprochen habe (pag. 77, Z. 36 f.), um danach wegzugehen als wäre nichts und sich zudem noch von seiner Freundin zu trennen.