33 dass sie von der Reaktion der Beschuldigten überrumpelt worden seien (pag. 408, Z. 19). Wären die beiden Beschuldigten – wie sie angegeben hatten – nur gegangen, wären sie der Polizeikontrolle zu diesem Zeitpunkt auch nicht entwischt. Es macht schlicht keinen Sinn, zwei Personen einer Polizeikontrolle unterziehen zu wollen, aufgrund dessen die Beschuldigte 2 an der Schulter zurückzuziehen und die beiden Beschuldigten danach einfach normalen Schrittes weggehen zu lassen. Insoweit erscheint die Schilderung von Polizist I.____