407, Z. 14 ff.). Da die Beschuldigten auf die verbalen Zurufe der Polizisten in Zivil nicht reagierten, entschieden sich Letztere, die Beschuldigte 2 an der Schulter zu greifen und zurückzuziehen. Die Beschuldigte 2 riss sich daraufhin los und es ist zu einer kurzen Konfrontation der beiden Kontrahenten gekommen (pag. 5; pag. 77, Z. 37 ff.; pag. 105, Z. 84 AB2). Das Geschehen auf Höhe der P.________ wurde von der Vorinstanz nicht genügend durchleuchtet.