Aufgrund dessen ist die Beschuldigte 2 in Begleitung des Beschuldigten 1 an die beiden Polizisten in Zivil herangetreten und richtete das Natel aus kurzer Distanz auf diese. Diese Feststellung ist für die weitere Beweiswürdigung zentral. Begegnung bei der P.________ Weiter ist der Ablauf des Anhalteversuchs seitens der beiden Polizisten in Zivil seitlich der P.________ auf dem V.________ umstritten. Vorab ist festzuhalten, dass sowohl der Beschuldigte 1 als auch die Beschuldigte 2 zu diesem Zeitpunkt bereits um die polizeiliche Identität der beiden Polizisten in Zivil wussten.