31 Im Weiteren fällt auf, dass die beiden Beschuldigten den Aussagen der Beschuldigten 2 zufolge gemeinsam in der Nähe des U.________ Samosas kaufen wollten (pag. 105, Z. 77 f. AB2). Insoweit ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Beschuldigten dann entlang der P.________ gingen. Jedenfalls vermag die Erklärung, es sei der Beschuldigten 2 nicht mehr wohl gewesen, weshalb man in Richtung Q.________ gegangen sei (pag. 105, Z. 84 f. AB2), nicht zu überzeugen, es sei denn eben, dass man sich bewusst war, die Aufmerksamkeit von Polizisten in Zivil auf sich gezogen zu haben.