Überdies gab der Zeuge D.________ in der vorgezogenen Einvernahme vom 20. Juli 2021 zu Protokoll, dass Angehörige, insbesondere der linken Szene, welche sich öfters an Demonstrationen aufhalten, Polizisten in Zivil meistens erkennen würden (pag. 375, Z. 19 ff.). Auch der Zeuge E.________ ging davon aus, dass sie erkennbar gewesen seien, wenn man ihr Verhalten kenne, zumal ihr Auftrag auch nicht gelautet habe, auf jeden Fall unerkannt zu bleiben (pag. 405, Z. 29 ff.). Überdies gaben die Zeugen übereinstimmend an, beträchtliches Ausrüstungsmaterial mit sich geführt zu haben. Polizist D.__