11.3.4 hiervor). Nach dem Gesagten erachtet die Kammer als erstellt, dass die Beschuldigte 2 das Natel aus naher Distanz auf die Polizisten in Zivil richtete, obschon diese nonverbal zum Ausdruck brachten, nicht gefilmt oder fotografiert werden zu wollen. An dieser Stelle stellt sich sodann die Frage, weshalb die Beschuldigte 2 ein dermassen grosses Interesse an den beiden ihr offenbar unbekannten Männern bekundete, dass sie ihr Natel aus naher Distanz auf diese richtete, obschon diese offensichtlich kundgetan haben, wonach sie dies nicht wollten. Dieses Verhalten lässt gemäss Ansicht der Kammer nur den einen Schluss zu: