Letztendlich ist das aber nicht Teil des Kerngeschehens, und diese Differenz in den Aussagen schadet der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen nicht. Betreffend den Anhalterapport ist diesbezüglich festzuhalten, dass dieser allgemein unter grossem Zeitdruck vor Ort verfasst wird und selbstredend nicht jedes Detail beinhalten kann. Zudem kann von Polizisten, welche mehr oder weniger tagtäglich mit solchen Ereignissen konfrontiert werden, auch kein dermassen übersteigertes Erinnerungsvermögen verlangt werden (vgl. Ziff. 11.3.4 hiervor).