Die Beschuldigten dementierten dies vehement. Die Beschuldigte 2 gab zu Protokoll, dass sie Fotos von der Situation gemacht habe (pag. 107; pag. 141), wobei sie dabei zumindest – gemäss den vorstehenden Ausführungen – ihr Natel auch in Richtung der Polizisten in Zivil hielt. Abweichend davon beteuert der Zeuge I.________, aus nächster Nähe gefilmt oder fotografiert worden zu sein (pag. 87). Obschon der Zeuge I.________ anlässlich seiner Einvernahme vom 8. Juli 2019 (pag. 86 ff.) ergänzte, dass nebst der Beschuldigten 2 auch der Beschuldigte 1 fotografiert oder gefilmt habe (pag. 87, Z. 51), vermag diese Differenz zwischen dem Berichtsrapport und den Aussagen von Polizist I.___