141, Z. 15 ff.) – in der T.________ statt. Die Polizisten in Zivil hatten den Auftrag das Demonstrationsgeschehen zu überwachen (pag. 5; pag. 87, Z. 31; pag. 374, Z. 23 f.). Demnach besteht kein Grund, Zweifel an der Aussage des Zeugen E.________ anzubringen, wonach sie in Richtung Kessel geblickt hätten (pag. 407, Z. 4 f.). Hätte die Beschuldigte 2 – gemäss Version der Beschuldigten – lediglich das