zur Verfügung. Zudem gibt die Anhaltekarte betreffend den Beschuldigten 1 ebenfalls Aufschluss über das Geschehen in dieser ersten Phase (pag. 93 f.). Würdigung zur Phase 1 Der erste visuelle Kontakt zwischen den Polizisten in Zivil und den Beschuldigten Vorab ist unbestritten, dass sowohl der Beschuldigte 1 als auch die Beschuldigte 2 die Demonstration «F.________» rechtzeitig verliessen. Weiter erachtet die Kammer als erstellt, dass die Beschuldigte 2 ihr Natel in den Händen hielt und – gemäss eigenen Angaben – begonnen hatte, damit Fotos zu machen (pag. 77, Z. 31; pag. 105, Z. 79 f. AB2).