28 insgesamt als in hohem Masse glaubhaft. Für eine bewusste oder unbewusste Falschbelastung gibt es keine Anhaltspunkte. Entsprechend sind die Zeugenaussagen, insbesondere betreffend das Kerngeschehen, glaubhaft, weshalb darauf abgestellt werden kann. 11.4 In concreto 11.4.1 Vorbemerkungen Betreffend die nachfolgenden Ausführungen orientiert sich die Kammer an den von der Vorinstanz gebildeten Phasen (vgl. Ziff. 9 hiervor). Weil die Vorphase, welche sich mit der Demonstration an sich befasst, für die rechtliche Würdigung (Ziff.