Die Polizisten äusserten sich in ihren Zeugenaussagen allesamt sachlich zurückhaltend, ohne Aggravierungen und ohne unnötige Belastungen, obschon Letzteres für die erfahrenen Polizisten ein Leichtes gewesen wäre. Wird weiter berücksichtigt, dass es sich letzten Endes nicht um aussergewöhnliche Vorfälle handelte, sondern um Routinehandlungen ohne nennenswerte Eskalation, so erscheinen die Aussagen der Polizisten unter Mitberücksichtigung der Tatsache, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handelte und das Geschehen bei der Einvernahme von Polizist I.________ durch die Staatsanwaltschaft schon rund 15 Monate und in der Berufungsverhandlung schon rund dreieinhalb Jahre zurücklag,