406, Z. 1 ff.). Das Filmen sei beim zweiten Mal klar gegen ihn und Polizist I.________ gerichtet gewesen (pag. 407, Z. 24). Er und Polizist I.________ hätten sich aufgrund dessen entschlossen, sie zu kontrollieren. Sie hätten die beiden, welche Richtung J.________ S.________ gegangen seien, angesprochen und sich als Polizisten zu erkennen gegeben (pag. 406, Z. 4 ff.). Dabei sei das Wort «Polizei» sicher gefallen, zumal besonders darauf geachtet werde, sich erkennbar zu machen, wenn man in Zivil unterwegs sei (pag. 407, Z. 38 ff.) Am Ort des Geschehens sei es zwar nicht leise gewesen aber auch nicht so laut, dass man hätte schreien müssen (pag. 407, Z. 14 ff.).