25 ten und gezielt Leute anzuhalten, die sich der Demonstration hätten zuordnen lassen und sich auffällig verhalten hätten (pag. 303, Z. 40 ff.). Als Polizist in Zivil sei man stets bewaffnet. Des Weiteren habe man Handfesseln und persönliches Schutzmaterial, wie Handschuhe, Brille usw. dabei (pag. 405, Z. 14 ff.). Auf den ersten Blick sei man nicht erkennbar. Sobald man aber sie und ihr Verhalten etwas beobachte, sei es möglich, sie als Polizisten in Zivil zu identifizieren, zumal es nicht ihr Auftrag gewesen sei, keinesfalls erkannt zu werden (pag. 405, Z. 29 ff.).