376, Z. 27 ff.). Als die Beschuldigte 2 gemerkt habe, dass sie zu ihr gewollt hätten, habe sie sich umgedreht und sei davongerannt. Auf Höhe O.________, bei den Bänkli, hätten sie sie anhalten können. Die Beschuldigte 2 habe sich kurz durch Versperren der Arme und Beine gewehrt, habe letztendlich aber in Handfesseln gelegt werden können. Weil sie anschliessend von anderen Personen bedrängt worden seien, hätten sie diesen den Polizeiausweis gezeigt und sich in der Folge zum selben Standort zurückgezogen, wo sich der Beschuldigte 1 befunden habe (pag. 376 f., Z. 42 ff.). Dort habe man die Beschuldigte 2 wohl auch nach dem Ausweis gefragt (pag. 381, Z. 41).