Er gehe davon aus, dass die beiden Teams nicht am selben Standort gewesen seien, da er nicht mitbekommen habe, dass die Beschuldigte 2 Polizist I.________ und E.________ gefilmt und es einen ersten Anhalteversuch auf Höhe der P.________ gegeben habe (pag. 380, Z. 20 ff.; pag. 391, Z. 5 ff.). In das Geschehen rund um die beiden Beschuldigten sei er erstmals bei der Anhaltung des Beschuldigten 1 vor dem Kiosk im J.________ involviert gewesen (pag. 375, Z. 39 ff.). Er sei dabei gewesen, könne sich aber nicht mehr genau an seine vorgenommenen Handlungen erinnern (pag. 376, Z. 2 ff.; pag. 381, Z. 17 ff.). Nachdem der Beschuldigte 1 zum Q.______