87 Z. 50 ff.). An den Anhalteversuch auf Höhe der P.________ könne er sich nicht mehr erinnern (pag. 88, Z. 61). Jedoch hätten sie sich sicher zweimal bei der P.________ und einmal beim J.________ verbal zu erkennen gegeben (pag. 88, Z. 64 f.). Als sie «Stopp-Polizei» gerufen hätten, hätten die Beschuldigten versucht, sich der Kontrolle zu entziehen (pag. 88, Z. 70 f.) Später habe man versucht, den Beschuldigten 1 vor dem Kiosk zu kontrollieren. Dabei seien sie nicht dazu gekommen, ihm den Ausweis zu zeigen, weil er sogleich habe losrennen wollen. Folglich hätten sie ihn festhalten und ihm Handschellen anlegen müssen (pag.