_ Polizist I.________ wurde am 8. Juli 2021 im Verfahren gegen den Beschuldigten 1 staatsanwaltschaftlich einvernommen (pag. 86 ff.). Er gab im Wesentlichen zu Protokoll, dass er die Demonstration zu begleiten gehabt habe, um allfällige Straftäter anhalten zu können (pag. 87, Z. 31). Unter dem O.________ seien sie von zwei Personen, u.a. vom Beschuldigten 1, aus nächster Nähe gefilmt worden. Sie hätten sich bereits hier als Polizisten zu erkennen gegeben, die beiden daraufhin angesprochen und gesagt, dass sie dies nicht wollten. Die beiden seien daraufhin weitergegangen (pag. 87 Z. 50 ff.).