23 schuldigte – gemäss Strafregisterauszügen vom 21. Juni 2021 – demonstrationserfahren sind (pag. 365 ff.) und demnach genau wussten, welche Aussagen unproblematisch sind und welche Details es abzustreiten gilt, was bei einer gesamtheitlichen Betrachtung der Aussagen der Beschuldigten sofort ins Auge sticht. Demnach hätten die Beschuldigten mehrmals Dinge nicht gehört oder nicht gesehen, welche auf eine Polizeiaktivität hätten schliessen lassen.