in den staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen Aussagen zur Sache, die dann äusserst auffällig miteinander korrespondieren und den Eindruck erwecken, als seien sie abgesprochen. Und beide Beschuldigten wollen in je unterschiedlichen Situationen unabhängig voneinander ein rechtmässiges Verhalten an den Tag gelegt haben, bloss die Polizei verbal nach Ausweisen gefragt haben und sich ansonsten passiv-kooperativ verhalten haben, wogegen die Polizisten beide Beschuldigten völlig grundlos, ohne dass die Beschuldigten anfänglich gewusst hätten, dass es sich um Polizisten in Zivil handle, mit unnötiger Härte/unverhältnismässig gepackt, ohne sich auszuweisen und absolut ungerechtfer-