gegeben, dass die Polizisten kein Wort gesagt hätten. Zudem hätten sie sich an Details erinnert, wonach der eine Mann den anderen am Hemd gezogen habe sowie, dass die Männer sie angestarrt und an den Schultern gepackt hätten. Der Beschuldigte 1 habe sich sodann erinnert, dass ihm der Fuss verdreht worden sei und die Beschuldigte 2 habe noch um die Faust, die ihr in den Rücken gedrückt worden sei, gewusst (pag. 427 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft brachte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vor, dass die Aussagen der Beschuldigten teils holzschnittartig seien.