21 te zusammengefasst aus, dass sie weder beim Kontakt auf dem M.________ seitens der P.________ noch bei ihrer Verfolgung und Anhaltung gewusst habe, dass es sich bei den zivil gekleideten Männern um Polizisten gehandelt habe (pag. 419, Z. 32). Sie sei erst weggerannt, als sie bemerkt habe, dass zwei Männer ihr nachgerannt seien (pag. 420, Z. 3 f.; Z. 22 f.). Sie habe geahnt, dass sie das Ziel der Verfolger sei, weil es auf der Strasse keine Leute gehabt habe und sie zuvor den Mittelfinger gezeigt habe (pag. 420, Z. 15 ff.).