Sie habe ihn beim Q.________ erblickt, als er umgeben von uniformierten Polizisten auf den Boden gedrückt worden sei (pag. 142, Z. 1 ff.). Daraufhin habe sie impulsiv den Mittelfinger gezeigt und sei anschliessend weggegangen. Sie sei erst gerannt, als sie bemerkt habe, dass ihr zwei Männer nachrannten (pag. 142, Z. 13 f.; Z. 21 ff.). Dass es sich bei ihren Verfolgern um Polizisten in Zivil gehandelt habe, habe sie erst bemerkt, als diese sie gegen das Glasgeländer gedrückt und den anderen Personen ihre Marke gezeigt hätten (pag. 142, Z. 34 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 12. August 2021 bestätigte die Beschuldigte 2 die bisherigen Aussagen (pag.