141, Z. 7) und gab weiter im Wesentlichen zu Protokoll, dass sie sich hätten entfernen wollen, weil ihnen die Identität der beiden Männer unbekannt gewesen sei und sie keinen Ärger gewollt hätten (pag. 141, Z. 29 f.). Als sie anschliessend an den Schultern gepackt worden sei, habe sie die Schultern befreit. Die beiden Männer hätten nichts gesagt. Sie habe Angst gehabt, weil es grob gewesen sei und sie sei folgedessen weggegangen (pag. 141, Z. 34). Den Beschuldigten 1 habe sie verloren, weil sie schneller gegangen sei als er und es zudem aufgrund der vielen Leute unübersichtlich gewesen sei (pag. 141, Z. 40). Sie habe ihn beim Q.__