Es sei eine Menschenmenge gekommen, die die Männer angehalten hätten, sie loszulassen. Daraufhin hätten die beiden Männer gesagt, dass sie von der Polizei seien. Ausgewiesen hätten sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt (pag. 105 f. AB2). Sie habe jedoch bereits erkannt, dass es sich um Polizisten gehandelt habe, als sie gegen das Geländer gedrückt worden sei und die Männer gesagt hätten, dass sie von der Polizei seien (pag. 107 AB2). Etwaige «Stopp-Polizeirufe» habe sie nicht vernommen (pag. 108 AB2). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 22. April 2020 bestätigte die Beschuldigte 2 vorab ihre vor der Staatsanwaltschaft gemachten Aussagen (pag. 141, Z. 7)