11.3.3 Aussagen der Beschuldigten Aussagen des Beschuldigten 1 Nachdem der Beschuldigte 1 anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. April 2018 jegliche Aussagen verweigert hatte (pag. 8), gab er bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. Mai 2019 zusammengefasst zu Protokoll, dass er mit seiner Partnerin (Beschuldigte 2 [pag. 78, Z. 76]) an der Demonstration «F.________» gewesen sei. Sie hätten gesehen, dass die Demonstrationsteilnehmenden von der Polizei eingekesselt geworden seien, worauf seine Partnerin Fotos davon gemacht habe.