18 können. Überdies sei es kein derart besonderes Ereignis gewesen, welches man ganz genau im Kopf behalte (pag. 423). Die Verfasser des Berichts sind I.________ und D.________ (pag. 6) Der Zeuge I.________ gab an, er sei mit seinem Kollegen E.________ unterwegs gewesen (pag. 89), was Letzterer anlässlich seiner Zeugenaussage bestätigte (pag. 405, Z. 43 f.). Der Beschuldigte 1 sowie die Beschuldigte 2 gaben sodann übereinstimmend zu Protokoll, dass in der ersten Phase zwei Personen auf sie zugekommen seien (pag.