_ begeben. Dort angekommen habe man sie gebeten, sich auf den Boden zu setzen, was sie verweigert habe. Sie habe jegliche Aussagen verweigert. Als der Transportwagen gekommen sei, habe man die Beschuldigte 2 in den Bus tragen müssen, weil sie erneut jegliche Kooperation abgelehnt habe (pag. 5 f.). Konkrete Würdigung Da der Berichtsrapport der Polizei von mindestens zwei Personen verfasst wurde, ging die Vorinstanz davon aus, dass sich die Verfasser abgesprochen hätten (S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.