17 mahnt hätten. Weil der Beschuldigte 1, um sich der Personenkontrolle zu entziehen, sie mit seinem Körper zur Seite habe drängen wollen, habe man ihn an den Armen gepackt, wobei er diese sofort versperrt habe. In der Folge habe man den Beschuldigten 1 zu Boden geführt, wo er weiterhin durch Sperren der Arme und Beine das Anbringen der Fesselung zu verhindern versucht habe. Er habe letztendlich zum Transportfahrzeug getragen werden müssen. Während des Wartens auf das Transportfahrzeug hätten Polizist D.________ und L.________ eine Rundumsicherung aufgezogen.