Da die Beschuldigte 2 das Mobiltelefon nur auf sie gerichtet habe, seien sie davon ausgegangen, dass sie sie als zivile Polizisten erkannt habe. Auf der Höhe der P.________ sei versucht worden, sowohl den Beschuldigten 1 als auch die Beschuldigte 2 anzusprechen, um sie zwecks Polizeikontrolle anzuhalten. Da die Beschuldigten nicht darauf reagiert hätten, habe man sich mündlich zu erkennen gegeben und sie aufgefordert, zwecks Polizeikontrolle anzuhalten. Da selbst dieses Unterfangen gescheitert sei, habe man versucht, die Beschuldigte 2 am Arm festzuhalten, worauf sich diese losgerissen habe und Richtung J.___