Zeitdruck bzw. Stress sind ein möglicher Erklärungsansatz. Darüber hinaus liegt auch auf der Hand, dass der aufgeführte Landfriedensbruch das Resultat von nicht alles umfassenden Sachverhaltskenntnissen der Polizisten war (unbestrittenermassen nahmen die beiden Beschuldigten ja teil an der unbewilligten Demonstration «F.________», und ob diese letztlich noch rechtzeitig den Demonstrationszug verlassen hatten, konnte aus rechtlicher Sicht ja nicht in der Einschätzung der Polizisten in Zivil liegen und schon gar nicht von solchen Mitarbeitenden der Polizei im FWR R.________, fernab des Geschehens).