Anhaltekarte für den Ordnungsdienst betreffend die Beschuldigte 2 Gemäss der Anhaltekarte für den Ordnungsdienst vom 7. April 2018 habe die Beschuldigte 2 anlässlich einer Personenkontrolle den Polizisten den Stinkefinger gezeigt, sei anschliessend zu Fuss geflüchtet und habe trotz mehrmaliger Stopp- Polizeirufe nicht gestoppt. Bei der Anhaltung habe sie die Arme versperrt und habe mittels Kraftaufwand arretiert werden müssen. Weiter habe sie sich geweigert in den Polizeiwagen einzusteigen, weshalb sie sie zu viert in den Wagen hätten hieven müssen (pag. 395).