Aufgrund dessen ist nachfolgend auf die verschiedenen Beweismittel präzisierend einzugehen, bevor diese gewürdigt werden. 11.3.1 Anhaltekarte und FWR-Formular betreffend den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 Anhaltekarte für den Ordnungsdienst betreffend den Beschuldigten 1 Der Anhaltekarte für den Ordnungsdienst vom 7. April 2018 ist zu entnehmen, dass die Begleitperson des Angehaltenen die Verfasser aus naher Distanz gefilmt habe. Im J.________ sei sodann versucht worden den Beschuldigten 1 zu kontrollieren. Dieser habe trotz der Zurufe «Stopp-Polizei» versucht, sich der Kontrolle durch Wegrennen zu entziehen.