Zusammenfassend und präzisierend ist festzuhalten, dass im Wesentlichen umstritten ist, wie die Polizisten in Zivil auf die Beschuldigten aufmerksam wurden, ob und wann sie sich als zivile Polizisten zu erkennen gaben und zu welchem Zeitpunkt es den Beschuldigten klar gewesen sein musste, dass sie es mit Polizisten in Zivil zu tun hatten, die sie einer Personenkontrolle unterziehen wollten. Weiter ist strittig, wie sich die Beschuldigten in der jeweiligen Personenkontrolle verhielten bzw. ob und wie sie sich allenfalls gegen die Personenkontrolle zur Wehr setzten oder zu flüchten versuchten. 11.3 Beweismittel