Erst als die Beschuldigte 2 vor dem O.________ ans Glasgeländer gedrückt worden sei und die beiden Verfolger ihr ihre Polizeizugehörigkeit eröffnet hätten, habe die Beschuldigte 2 gewusst, dass es sich bei ihren Verfolgern um Polizisten in Zivil handeln würde. Ab diesem Zeitpunkt habe sich die Beschuldigte 2 nur noch passiv verhalten (pag. 432 ff.)