Demnach sei in dubio pro reo davon auszugehen, dass die Beschuldigte 2 die möglicherweise ergangenen Stopp-Polizeirufe nicht gehört habe. Sie habe lediglich bemerkt, dass ihr zwei Personen folgen würden, wobei sie diese nicht als Polizisten habe identifizieren können, weil sie unter anderem auch keine Polizeiuniform getragen hätten. Erst als die Beschuldigte 2 vor dem O.________ ans Glasgeländer gedrückt worden sei und die beiden Verfolger ihr ihre Polizeizugehörigkeit eröffnet hätten, habe die Beschuldigte 2 gewusst, dass es sich bei ihren Verfolgern um Polizisten in Zivil handeln würde.