Daraufhin hätten die beiden Männer dem Beschuldigten 1 gesagt, dass sie von der Polizei seien, worauf es ihm ab diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass er es mit Polizisten zu tun habe. In der Folge habe er sich nicht gewehrt, sondern ausschliesslich passiv verhalten. Somit habe er auch in der zweiten Phase nicht versucht, sich einer Personenkontrolle zu entziehen (pag. 430 ff.) Die Beschuldigte 2 habe den Sachverhalt betreffend die dritte Phase konstant, widerspruchsfrei und mit diversen Realkennzeichen durchsetzt wiedergegeben. Sie habe bei ihren Schilderungen nicht übertrieben.