13 zugehen, dass er vor dem Kiosk im J.________ K.________ gestanden sei und auf die Beschuldigte 2 gewartet habe. Er sei nicht davongerannt, als die Polizisten in Zivil auf ihn zugekommen seien. Die Polizisten hätten ihn sofort gepackt und daraufhin gesagt, dass er sich ausweisen solle, worauf er entgegnet habe, dass er nicht irgendjemandem den Ausweis zeige. Daraufhin hätten die beiden Männer dem Beschuldigten 1 gesagt, dass sie von der Polizei seien, worauf es ihm ab diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass er es mit Polizisten zu tun habe.