Darüber hinaus habe die Beschuldigte 2 ausgesagt, dass es auf der Strasse keine Leute gehabt hätte. Mit Blick auf das Gesagte habe die Beschuldigte 2 genau gewusst, dass es sich bei den Verfolgern um Polizisten in Zivil gehandelt habe, die eine Personenkontrolle hätten durchführen wollen. Indem sie trotzdem weggerannt sei, habe sie zumindest in Kauf genommen, die Polizisten an der reibungslosen Durchführung der Kontrolle zu hindern (pag. 426 f.). 10.2 Verteidigung Rechtsanwältin B._____