Vielmehr habe er klar angegeben, was er noch gewusst habe und was nicht. Die Anhaltekarte sei dagegen tatsächlich flüchtig verfasst worden, was bei einem Dokument, das vor Ort verfasst worden sei aber geradezu inhärent sei. Letztendlich lägen die Anhaltekarte, der Berichtsrapport und zwei Zeugenaussagen vor, welche alle übereinstimmend festhalten würden, dass sich die Polizisten dem Beschuldigten 1 mehrfach zu erkennen gegeben und ihn zum Anhalten aufgefordert hätten. Abweichend davon bestreite der Beschuldigte 1 konstant, sich gewehrt zu haben.