Dass zwei Polizisten zwei Leute verfolgen, sie in der Folge an der Schulter festhalten und anschliessend einfach wieder loslassen würden, wäre unerhört und würde überhaupt keinen Sinn machen. Zudem sollen sich die beiden Beschuldigten einfach aus den Augen verloren haben, obschon sie nicht weggelaufen seien. Man verliere sich nicht einfach aus den Augen, sofern man nicht vor jemandem davonlaufe. Entscheidend sei letztendlich, ob die Polizisten in Zivil sich als solche zu erkennen gegeben hätten. Das sei ein Umstand, welcher im Berichtsrapport sowie von den Zeugen I.________ und E.____