11 Aufforderungen; bspw. verweigerte sie Aussagen zu ihren Personalien oder sie weigerte sich, sich auf den Boden zu setzen. Zum Schluss musste die Beschuldigte 2 sogar zum Transportfahrzeug getragen werden. Auch in diesem Bereich ist nichts von aktivem Verhalten oder von aktivem Sich-Wehren vermerkt.