Als die zwei Personen sie eingeholt hatten, drückten sie sie im Rahmen der Anhaltung ans Geländer. In der Folge gaben sich die zwei Personen als zivile Personen zu erkennen, was von der Beschuldigten 2 auch realisiert wurde. In der Folge gab die Beschuldigte 2 auf entsprechende Aufforderung hin ihre Hände sofort frei bzw. nach hinten. Aktive Gewaltanwendung ihrerseits wurde nirgends geschildert. Unbestritten ist, dass sich die Beschuldigte 2 ab diesem Zeitpunkt passiv verhielt.