9.4 Dritte Phase Die Vorinstanz gelangte unter Würdigung der ihr zur Verfügung stehenden Beweismittel zu folgendem Ergebnis (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 185): Als die Beschuldigte 2 für sich erkannte, dass das Zeigen des Stinkefingers eine ungute Idee war drehte sie sich ab und entfernte sich. Wenig später bemerkte sie, dass ihr zwei (zivile) Personen folgten. Diese Personen hat sie in dieser Phase nicht als Polizisten erkannt, zumal es sich nicht um die gleichen Personen handelte wie in der ersten Phase, bei welcher sie selber ebenfalls involviert war.