Noch eine Art «Vorphase» stellt die Demonstration als solche dar. Wie erwähnt geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die beiden Beschuldigten im Demonstrationszug mitgelaufen sind, diesen dann aber noch vor der definitiven Einkesselung verlassen haben. In der Folge hielten sich die Beschuldigten vor dem J.________, im Bereich des O.________ auf. Sie sind dort Polizisten aufgefallen, haben sich aber selbst nach Auffassung der anwesenden Polizisten vorerst nicht strafrechtlich relevant verhalten.